Der etwa 10 km lange Moselabschnitt, der die Grenze zwischen Luxemburg und Saarland bildet, ist völkerrechtlich Teil des Mosel-Kondominiums. Der Terminus Kondominium stammt vom lat. ‚con-dominium’, im Deutschen wiederzugeben mit „gemeinsames Eigentum“; pl. Kondominien. Dieser Teil des Kondominiums bildet einen völkerrechtlich zwischen Luxemburg und der BRD/Saarland etablierten gemeindefreien Raum, ein gemeindefreies Gebiet. Daraus folgt, dass beide Staaten Hoheitsrechte für diese Wasserfläche gemeinsam ausüben, ausgenommen hierfür ausdrücklich die Schleusenbauerwerke (also nicht-natürliche Güter).
25. März 2019 | Themenbehandlung | Kodominium | Saar | Saarland
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